Informationen zum Bleiberecht

Zwei Jahre nach Einführung der Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und 25b AufenthG zeigt sich, dass die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel nach diesen Normen immer noch viel zu gering ist. Die vorliegende Arbeitshilfe des Paritätischen soll dazu beitragen, diesen Regelungen in der Praxis größere Wirksamkeit zu verleihen. Ein weiteres Ziel ist, vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass Rückkehr bzw. Abschiebung nicht der einzig denkbare Weg aus dem für alle Beteiligten unbefriedigenden Status der Duldung ist, sondern insbesondere für langjährig geduldete Menschen die Bleiberechtsregelungen stets intensiv geprüft werden sollten. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Berater/-innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen”
Flüchtlingsrat Baden-Würtemberg

Für diejenigen, die sich informieren wollen:

Der Paritätische, November 2017:
“Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung”