Ich bin entsetzt über die Morde im Namen Allahs und seines Propheten, Morde, begangen von Islamisten in Europa, jüngst erst in Frankreich und Österreich.
Unser Verein hat Geflohenen in den vergangenen Jahren nach Kräften zu helfen versucht, ohne zu fragen, welchen Glauben sie hatten. Sie kamen mehrheitlich aus Syrien oder Afghanistan. Erst in Gesprächen erfuhren wir ihren religiösen Hintergrund. Die meisten sind sunnitische Muslime, unter ihnen gibt es aber auch Christen und Gläubige anderer Konfessionen. Sie einte einzig die Angst vor dem eigene Tod und dem ihrer Kinder in ihren Heimatländern und die Erfahrung einer gefährlichen Flucht. Von vielen der Alteingesessenen unserer Stadt werden sie – oft abschätzig gemeint – Asylanten genannt und als Moslems angesehen.
In Gesprächen mit einigen der neuen muslimischen MitbürgerInnen erfuhr ich, wie unterschiedlich der Islam ausgelegt und aufgefasst wird. Der eine nimmt den Koran wörtlich als Gottes Wort mit allgemeingültigen Aussage ( Nehmen sie denn nicht zur Kenntnis wie die Kamele erschaffen sind und den Himmel, wie er erhöht ist und die Berge, wie sie aufgerichtet sind und die Erde, wie sie flach gemacht worden ist? Sure 88, 17 – 20) und meint, die Erde sei eine Scheibe. Die andere glaubt, nur die fünf Säulen des Islam (das Glaubensbekenntnis, das tägliche Gebet, die Armensteuer, das Fasten und die Pilgerreise nach Mekka) ernst nehme zu müssen im übrigen aber das Leben einer aufgeklärten jungen Frau führen zu können.
Einig scheinen sie mir jedoch darin zu sein, dass beleidigende Äußerungen über den Propheten – auch schon das Herstellen eines Bildes von ihm – Tonsünden sind, wohingegen sie karikierende Darstellungen des Westens oder von Juden eher lustig finden. Sicherlich würden (fast ?) alle unserer ehemaligen Schutzbefohlenen die islamistischen Morde in Frankreich und Österreich im direkten Gespräch verurteilen, nicht aber ohne zu betonen, dass diese eben eine Reaktion auf die Islamfeindlichkeit der Karikaturen seien.
Nein! müssen wir ihnen sagen. Die fehlende Akzeptanz des Artikels 5 unseres Grundgesetzes ist die Grundlage solcher Taten, verbunden mit der ungeheuren Anmaßung der Islamisten, sich zum Richter über Leben und Tod aufzuschwingen.
Diese Selbstermächtigung, (über) andere zu richten,
stellt nicht nur einen ungeheuerlichen Eingriff in die erstrittenen Regeln menschlichen Miteinanders dar. Es handelt sich auch um durch und durch autoritäre Taten, die sich nicht nur gegen Recht, Gesetz und gesellschaftliche Normen, sondern insbesondere auch gegen die von links proklamierte Gesellschaft der Freien und Gleichen mit mörderischer Brutalität wendet.
Ich sehe es als unsere Aufgabe, klar und deutlich diese Taten Verbrechen zu nennen und die Täter als Islamisten zu bezeichnen, die im Namen des Islam Menschen töten. Ich sage das auch auf die Gefahr hin, als islamophob zu gelten und rechtsradikale Ansichten zu vertreten.
Wir sollten nicht aufhören, uns selbst und den neuen muslimischen MitbürgerInnen den Wert der Grundrechte unserer Verfassung vor Augen zu führen. Dazu gehört nicht nur der Artikel 16a, der Geflohenen Aufenthalt und Schutz hier ermöglicht, oder der Artikel 4, der jedem die Religionsausübung garantiert, sondern auch der Artikel 3, der Männern keine besonderen Rechte gegenüber Frauen einräumt und der Artikel 5, der jedem und jeder das Recht auf freie Meinungsäußerungen zusichert, auch das Recht, Bilder des Propheten zu veröffentlichen.
Natürlich werden wir unsere Hilfe für Geflohene fortsetzen ohne zu fragen, woher Hilfsbedürftige kommen und welcher Religion sie sich zugehörig fühlen. Entschiedener aber sollten wir reagieren, wenn – wie geschehen – sich ein muslimischer Jugendlicher bei der Erwähnung von Juden und Israels mit den Finger über den Hals streicht und seine Buddys dazu lachen.
lesenswert: Hamed Abdel-Samad: Bitte gefühlsmäßig abrüsten!
Beitragsbild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Art_5_GG.jpg;
Klaaschwotzer, CC0, via Wikimedia Commons